Ankerverbote für große Yachten
Zum Schutz der Posidonia-Seegraswiesen hat der Präfekt für das Mittelmeer das Ankern für Schiffe ab etwa 20–24 m in bestimmten Küstenzonen (bis ca. 35–40 m Wassertiefe) verboten. Erlaubte Ankerzonen zeigen die Karten des SHOM (data.shom.fr).
Quelle: [1]







