Gebühr TEPAI
Für alle privaten und gewerblichen Freizeitboote über 7 m Länge wird in griechischen Gewässern – unabhängig von der Flagge – die Gebühr TEPAI fällig. Abgewickelt wird sie über die Steuerbehörde AADE (eTEPAI). Bei Charteryachten kümmert sich in der Regel der Vercharterer darum – frag nach, ob sie im Preis enthalten ist.
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